Rezeptbestellung

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Folgerezepts

  • Sie sind bei uns Patient/in.
  • Ihre Versicherungskarte muss (einmalig) für das aktuelle Quartal vorher in einer unserer Praxen eingelesen sein.
  • e-Rezept: Ihr e-Rezept wird ärztlich digital signiert und Sie können dies ab dem Folgetag in einer Apotheke einlösen.
  • Sollte es technische Störungen im digitalen Gesundheitsnetz geben, erhalten Sie das Rezept in Papierform, welches Sie dann in einer unserer Praxen abholen müssen. Dafür ist die Praxisauswahl im Formular vorgesehen.
  • Bestimmte Medikamente sowie Hilfsmittel, Heilmittel (z.B. BtM, Enterale Ernährung) können nicht als e-Rezept ausgestellt werden.
  • Für Privatrezepte und Hilfsmittelrezepte gilt weiterhin die Abholung in der Praxis.
Wo sind Sie Patient / in?*
Bitte addieren Sie 3 und 9.